65343 Eltville
WOHN- UND GESCHäFTSHAUS IN DER FUßGäNGERZONE VON ELTVILLE AM RHEIN
Lage | ELTVILLE
Die Stadt Eltville am Rhein ist als schöne Wein-/Sekt- und Rosenstadt bekannt. Mit seinen rund 18.000 Einwohnern, verteilt auf 5 Ortschaften, präsentiert diese historische Stadt, neben einer sehr guten Infrastruktur auch über einen hohen Freizeitwert. Eltville bietet alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Einkaufsmärkte, Cafés, Ärzte und Schulen sind innerhalb weniger Gehminuten zu erreichen. Grundschule, Gymnasium, Realschule u. Kindergärten sind am Ort vorhanden. Der nahegelegene Rhein lädt zu Ausflügen und Spaziergängen ein. Auch die Verkehrsanbindung ist hier perfekt. Bus, Bahn und Autobahn sind gleich um die Ecke. Der Flughafen Frankfurt ist in ca. 25 Minuten Autofahrt erreichbar. Direkte Innenstadt /Fußgängerzone
OBJEKT DETAILS
HINTERGRUND INFORMATION
Zum Verkauf steht ein repräsentatives Wohn-und Geschäftshaus, welches im Jahr ca. 1950 erbaut wurde. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt ca. 200 m². Über das Treppenhaus gelangt man in die ca. 95 m² große und helle 3 Zimmer Wohnung mit Balkon. Im 2. Obergeschoss befindet sich ebenfalls eine 3 Zimmer Wohnung, mit ca. 95 qm Wohnfläche. Die komplette Immobilie ist renovierungsbedürftig. Die Eigentümer bewohnen aktuell die Immobilie selbst. Nach Verkauf wird die Immobilie komplett freigestellt. Die Ladenfläche von ca. 95 qm wird derzeit ebenfalls von den Eigentümern selbst genutzt. Nach Verkauf wird das Geschäft geschlossen und freigestellt. Nach Renovierung bzw. Sanierung könnte für die Gewerbefläche eine Miete von ca. € 2.000,- bis € 2.500,- erzielt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit das Dachgeschoss als dritte Wohneinheit auszubauen. Die Eigentümer hatten bereits die Genehmigung für den Ausbau, jedoch haben Sie es nie umgesetzt. Nach Sanierung der Immobilie, kann für die einzelnen Wohneinheiten, eine Miete zwischen € 10,- und € 15,- den Quadratmeter verlangt werden.
RECHTSHINWEIS
Da wir Objektangaben nicht selbst ermitteln, übernehmen wir hierfür keine Gewähr.
Eine Weitergabe an Dritte ist an unsere ausdrückliche Zustimmung gebunden und unterbindet nicht unseren Provisionsanspruch bei Zustandekommen eines Vertrages. Alle Gespräche sind über unser Büro zu führen.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor. Zwischenverkauf ist nicht ausgeschlossen.
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